Hey,
Rechtlich gesehen ist das durchaus bedenklich. Gemäß Deutschem Urheberrecht ist alleinig schon das kostenfreie runterladen urheberrechtlich Geschützter Werke nicht eindeutig geregelt, womit man sich schon damit in einer Grauzone befinden würde. Allerdings besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass man dennoch von Anwaltskanzleien hierfür abgemahnt/belangt werden kann, was schon teuer werden könnte.
Was ihr geplant habt - also die Implementierung der Werke zur öffentlichen Nutzung - ist strafrechtlich ahndbar - außer ihr hättet das mit der UrheberIn abgemacht und einen entsprechenden Lizenzvertrag oder ähnliches abgeschlossen.
Vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001302123
Dementsprechend müssten wir in dem Falle, wenn du das Soundpack hier im Forum zur Verfügung stellen würdest, dieses löschen. Wir verstehen deine gut gemeinte Intention - allerdings sollte man davor immer die rechtliche Lage miteinbeziehen.
Beachte allerdings: Du kannst das Soundpack schon erstellen, allerdings darfst du es unter keinen Umständen öffentlich im Internet zur Verfügung stellen. Wenn dich jemand fragt, und du das dieser Person schickst, dann zählt das als private Nutzung, die nicht strafbar wäre. Dies aber nur, wenn die Werke davor legal erworben hast und diese nicht mit einem Kopierschutz versehen waren.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen aufklären. Beachtet, dass die oben stehenden Informationen ohne Gewähr sind ^^.
Lg Blue